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Ein Schaf steht im Sonnenlicht zwischen Bäumen in einem ruhigen, grünen Waldstück.

Leitfaden zu melde- und anzeigepflichtigen Tierseuchen

02.02.2024

Inhalt - Alles im Überblick
  1. Tiergesundheit im Fokus: Ein Leitfaden zu melde- und anzeigepflichtigen Tierseuchen
  2. Was ist eine Tierseuche?
  3. Anzeigepflichtige Tierseuchen
  4. Informationssystem zu Tierseuchen
  5. Beseitigungspflicht über die Tierkörperbeseitigungsanstalt
  6. Wenn das Tier stirbt: Der Abschied in Würde
  7. FAQ: Weitere Fragen zum Thema Tierseuche

Tiergesundheit im Fokus: Ein Leitfaden zu melde- und anzeigepflichtigen Tierseuchen

Tierseuchen und Tierkrankheiten können sich rasch unter Tieren ausbreiten. Je nach Gefährdungslage und Verbreitung können Maßnahmen nötig sein, um einen Ausbruch von Tierseuchen zu verhindern oder die Tierkrankheit gezielt einzudämmen.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen anzeige- und meldepflichtigen Tierkrankheiten. Bei anzeigepflichtigen Erkrankungen müssen Tierhalter das Ordnungs- und Veterinäramt informieren. Handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, benachrichtigen das Veterinäramt oder ein registrierter Tierarzt die zuständigen Behörden.

In diesem Artikel erläutern wir, was eine Tierseuche bedeutet und wie man sich ordnungsgemäß bei Tierkrankheiten verhält.

Was ist eine Tierseuche?

Tierseuchen sind ansteckende Krankheiten, die sich schnell unter Tieren ausbreiten. Tierseuchen werden meist durch Viren, Bakterien oder Parasiten verursacht. Sie können sich sowohl zwischen Tieren der gleichen Art als auch zwischen verschiedenen Tierarten ausbreiten.

Zu den bekannten Tierseuchen gehören zum Beispiel die Maul- und Klauenseuche bei Rindern und Schweinen, die Vogelgrippe bei Geflügel oder die Tollwut. Tierseuchen treten weltweit auf und können großen Schaden anrichten, wenn sich die Krankheit unkontrolliert ausbreitet. Um Tierseuchen einzudämmen, ist es wichtig, betroffene Tiere schnell zu identifizieren und zu isolieren. Oftmals werden in betroffenen Regionen strenge Quarantäne-Maßnahmen eingeführt. Zudem gibt es für einige Tierseuchen Impfungen, um eine Ausbreitung zu verhindern.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kommt es immer wieder zu Ausbrüchen von Tierseuchen. Die globale Vernetzung in der Landwirtschaft und der Handel mit Tieren und Tierprodukten begünstigt dabei die schnelle Verbreitung der Krankheitserreger. Eine frühzeitige Erkennung und Eindämmung ist daher essenziell, um die negativen Folgen von Tierseuchen gering zu halten. Manche Tierseuchen bergen ein direktes Infektionsrisiko für Menschen (Zoonosen). Darunter gibt es für den Menschen teils tödliche Krankheiten wie Tollwut oder Ebola. Viele Tierseuchen sind für Menschen allerdings völlig ungefährlich und befallen nur wenige Tierarten. Solche Seuchen können aber große wirtschaftliche Schäden anrichten und die Ernährungsgrundlage des Menschen bedrohen.

In Deutschland obliegt der Schutz vor Tierseuchen dem Staat. Er ist gesetzlich im Tiergesundheitsgesetz verankert. Für die praktische Umsetzung sind die Bundesländer zuständig. Diese Aufgabe wird auf lokaler Ebene von den Landkreisen und kreisfreien Städten übernommen.

Ziel ist es, Tiere zu schützen und die Ausbreitung von Krankheiten auf den Menschen zu verhindern. Sie zielt darauf ab, negative wirtschaftliche Folgen so schnell wie möglich zu beseitigen. Eine klare gesetzliche Regelung und die Aufteilung der Zuständigkeiten sind für die wirksame Bekämpfung von Tierseuchen in Notfällen unerlässlich.

Anzeigepflichtige Tierseuchen

Genauso wie Menschen können auch unsere vierbeinigen Gefährten unter zahlreichen Krankheiten leiden. Manche lassen sich gut behandeln, andere nur begrenzt oder gar nicht. In solchen Fällen ist es wichtig, die Krankheit zu bekämpfen.

Es gibt bestimmte Tierseuchen, die einer Anzeigepflicht unterliegen. Das sind Seuchen, gegen die Einzelmaßnahmen nichts ausrichten können, die volkswirtschaftlich bedeutsam sind oder die Menschen gefährden. Damit Ausbrüche frühzeitig erkannt und staatliche Gegenmaßnahmen ergriffen werden können, bevor sich die Seuche weiterverbreitet, besteht diese Anzeigepflicht.

Alle Tierhalter und Personen, die mit Tieren umgehen, müssen bereits beim Verdacht auf eine solche Seuche das zuständige Veterinäramt umgehend informieren.

In einer Verordnung sind all diese anzeigepflichtigen Tierseuchen aufgeführt, auch solche, die in Deutschland lange nicht mehr oder noch nie aufgetreten sind. Das dient der Übernahme von EU-Recht, bilateralen Abkommen und internationalen Meldepflichten. Das Landwirtschaftsministerium kann mit Zustimmung des Bundesrates auch weitere Tierseuchen anzeigepflichtig machen oder die Pflicht für einzelne wieder aufheben.

Daneben gibt es noch meldepflichtige Tierkrankheiten. Für sie soll ein Überblick über Auftreten und Verbreitung bestehen. Wenn Veterinärämter, Tiergesundheitsämter oder andere öffentliche und private Untersuchungsstellen sowie Tierärzte eine solche Krankheit diagnostizieren, müssen sie das melden. Gemeldet wird die nachgewiesene Erkrankung. Im Folgenden finden Sie eine Liste wichtiger Tierkrankheiten, die gemeldet werden müssen.

Liste anzeigepflichtiger Tierkrankheiten

1

Affenpocken

20

Infektion mit Bonamia exitiosa

39

Pockenseuche der Schafe und Ziegen

2

Afrikanische Pferdepest

21

Infektion mit Bonamia ostreae

40

Rauschbrand

3

Afrikanische Schweinepest

22

Infektion mit Marteilia refringens

41

Rifttal-Fieber

4

Amerikanische Faulbrut

23

Infektion mit Microcytos mackini

42

Rinderpest

5

Ansteckende Blutarmut der Einhufer

24

Geflügelpest

43

Rotz

6

Ansteckende Blutarmut der Lachse

25

Infektion mit Perkinsus marinus

44

Salmonellose der Rinder

7

Aujeszkysche Krankheit bei Hausrindern und Hausschweinen

26

Infektion mit dem West-Nil-Virus bei einem Vogel oder Pferd

45

Schweinepest

8

Befall mit dem Kleinen Bienenbeutenkäfer (Aethina tumida)

27

Infektiöse Epididymitis

46

Stomatitis vesicularis

9

Befall mit der Tropilaelaps-Milbe

28

Infektiöse Hämatopoetische Nekrose der Salmoniden

47

Taura-Syndrom

10

Beschälseuche der Pferde

29

Koi Herpesvirus-Infektion der Karpfen

48

Tollwut

11

Blauzungenkrankheit

30

Lumpy-skin-Krankheit (Dermatitis nodularis)

49

Transmissible Spongiforme Enzephalopathie (alle Formen)

12

Bovine Herpes Virus Typ 1-Infektionen (alle Formen)

31

Lungenseuche der Rinder

50

Trichomonadenseuche der Rinder

13

Bovine Virus Diarrhoe

32

Maul- und Klauenseuche

51

Tuberkulose der Rinder (Mycobakterium bovis und Mycobakterium caprae)

14

Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen

33

(weggefallen)

52

Vesikuläre Schweinekrankheit

15

Ebola-Virus-Infektion

34

Milzbrand

53

Vibrionenseuche der Rinder

16

Epizootische Hämorrhagie der Hirsche

35

Newcastle-Krankheit

 

 

17

Epizootische Hämatopoetische Nekrose

36

Niedrigpathogene aviäre Influenza bei einem gehaltenen Vogel

 

 

18

Enzootische Leukose der Rinder

37

Pest der kleinen Wiederkäuer

 

 

19

Geflügelpest

38

Pferdeenzephalomyelitis (alle Formen)

 

 

Hinweis: Hierbei handelt es sich lediglich um einen Auszug. Wir garantieren keine Vollständigkeit.

Informationssystem zu Tierseuchen

Informationen zu anzeigepflichtigen Tierseuchen können über das Internet-Angebot "TierSeuchenInformationsSystem" (TSIS) abrufen werden. Die dort einsehbaren Informationen basieren auf amtlichen Meldungen der zuständigen Veterinärbehörden über festgestellte Ausbrüche von Tierseuchen.

Mehrere braune Kühe grasen auf einer Almwiese vor beeindruckender Bergkulisse und blauem Himmel.
Vor allem in Mast- oder Zuchtbetrieben breiten sich Seuchen schnell aus.

Beseitigungspflicht über die Tierkörperbeseitigungsanstalt

Tiere, die an einer Seuche oder anzeigepflichtigen Krankheit verstorben sind, müssen einer Tierkörperbeseitigungsanstalt übertragen werden. Um den Transfer oder die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern, werden Tierkadaver nach hohen Sicherheitsstandards und Veterinärvorschriften beseitigt.

Wenn das Tier stirbt: Der Abschied in Würde

In der Auseinandersetzung mit Tierkrankheiten und Tierseuchen steht man oft vor der schwierigen Frage, was passiert, wenn trotz aller Bemühungen ein geliebtes Tier verstirbt. In solchen emotionalen Momenten bietet die ROSENGARTEN-Tierbestattung einen würdevollen Abschied, sofern das Tier nicht an einer anzeigepflichtigen Krankheit oder Seuche verstorben ist. Mit unserem umfassenden Service von der Abholung über die Feuerbestattung bis hin zur Gestaltung individueller Andenken stehen wir Ihnen auch nach dem Abschied zur Seite.  

Das Bild zeigt ein Pferd, das neben einer Steinmauer steht. Es wirkt ruhig und konzentriert.
Pferde unterliegen seit 2017 nicht mehr der rigorosen Beseitigungspflicht in Deutschland.

FAQ: Weitere Fragen zum Thema Tierseuche

1. Was ist der Unterschied zwischen einer Tierkrankheit und einer Tierseuche?

Eine Tierkrankheit ist eine Krankheit, die Tiere befällt. Eine Tierseuche ist eine hoch ansteckende Tierkrankheit, die sich sehr schnell unter Tieren ausbreitet. Tierseuchen werden oft durch Viren, Bakterien oder Parasiten übertragen oder hervorgerufen.

2. Welche Tierseuche ist besonders gefährlich?

Die Afrikanische Schweinepest ist eine besonders gefährliche Tierseuche, da sie fast immer tödlich für Hausschweine verläuft. Sie kann ganze Bestände innerhalb weniger Tage vernichten. Eine Impfung gibt es bisher nicht.

3. Was muss ich tun, wenn ich eine Tierseuche bei meinem Tier vermute?

Wenn Sie eine anzeigepflichtige Tierseuche bei Ihrem Tier vermuten, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, umgehend das zuständige Veterinäramt zu informieren. Unterlassen Sie auf jeden Fall einen Besuch in einer Tierarztpraxis. Das erkrankte Tier muss umgehend abgesondert werden, um eine mögliche Ausbreitung zu verhindern. Lassen Sie das Tier zu Hause oder in einem Stall von einem Tierarzt untersuchen. Lassen Sie ggf. auch andere Tiere untersuchen, die mit dem betroffenen Tier in Kontakt standen.

4. Wo finde ich eine Liste der anzeigepflichtigen Tierseuchen?

Eine Liste der in Deutschland anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie innerhalb dieses Artikels im Kapitel "Liste der anzeigepflichtigen Tierkrankheiten".

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